Wenn durch die Demenzerkrankung die selbständige Bewältigung des Alltagslebens eingeschränkt ist, besteht ein Anspruch auf einen Schwerbehindertenausweis.
Mit dem Schwerbehindertenausweis haben Sie je nach der Art der Einschränkungen unterschiedliche Nachteilsausgleiche.
Einige Beispiele:
- Ermäßigung bei der KFZ-Steuer - Ausgleiche bei Lohn- und Einkommensteuer - Befreiung von der Rundfunkgebühr - Freifahrten im öffentlichen Nahverkehr (ggf. auch für eine Begleitperson, wenn der Betroffene nicht mehr allein unterwegs sein kann) - Recht auf Nutzung von Behindertenparkplätzen, wenn die Person außerdem nicht mehr gut zu Fuß ist
Der Antrag auf Schwerbehinderung wird beim örtlichen Versorgungsamt gestellt. Zusammen mit dem Antrag entbinden Sie die behandelnden Ärzte von ihrer Schweigepflicht, denn für die Bearbeitung werden die vorliegenden Diagnosen und Befunde eingeholt. Informieren Sie Ihre Ärzte deshalb am besten schon im Vorfeld einer Antragstellung und sprechen Sie diese mit Ihnen ab.
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